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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 76/08   

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https://dejure.org/2008,10509
LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 76/08 (https://dejure.org/2008,10509)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.2008 - 7 Sa 76/08 (https://dejure.org/2008,10509)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 2008 - 7 Sa 76/08 (https://dejure.org/2008,10509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des Beibringungsgrundsatzes im Arbeitsgerichtsverfahren; Vorliegen eines unzulässigen Ausforschungsbeweises i.R.d. Verwendung von neu erfahrenen Tatsachen durch Vernehmung als Prozessvortrag; Beginn der Kündigungsfrist mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von ...

  • Judicialis

    BGB § 117; ; BGB § 117 Abs. 1; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO § 139; ; ZPO §§ 512 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 2 Satz 1
    Unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zur bestrittenen Übergabe einer Eigenkündigung bei unstimmigen Gesamtumständen - unwirksame außerordentliche Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen zur Erklärungsfrist nach Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65

    Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 76/08
    Von einem Ausforschungsbeweis könne unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1968, 1233) nur ausgegangen werden, wenn die Partei nicht selbst an die Richtigkeit des betreffenden Beweisantrages glaube oder das Gericht den Inhalt des Beweisantrages für eine willkürliche, ohne greifbare Anhaltspunkte ausgesprochene Vermutung halte.

    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 14.03.1968 (Az. II ZR 50/65 = NJW 1968, 1233).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2007 - 9 Sa 862/06

    Vereinbarung von Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 76/08
    Das Landesarbeitsgericht hat sodann mit Urteil vom 14.02.2007 (Az. 9 Sa 862/06) die Berufung zurückgewiesen; diese Entscheidung hat Rechtskraft erlangt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 7 Ta 155/09

    Kostenfestsetzung nach aufgehobener Kostengrundentscheidung

    Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 18.11.2008, Az: 6 Ca 268/07 (7 Sa 76/08) abgeändert und der Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 22.10.2008 zurückgewiesen.

    Im vorliegenden Fall ist die Kostengrundentscheidung aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.08.2008, Az: 7 Sa 76/08, mit Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 05.02.2009 aufgehoben worden, so dass auch der hierauf fußende Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 18.11.2008 keinen weiteren Bestand haben kann.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2009 - 7 Sa 133/09

    Einzelfallentscheidung: Beweiswürdigung und Nichteinhaltung der

    Mit Urteil vom 20.08.2008 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az: 7 Sa 76/08) die Berufung des Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das erstinstanzliche Versäumnisurteil vom 20.03.2007 mit der Maßgabe aufrechterhalten werde, dass festgestellt werde, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die mit Schriftsatz des Herrn Rechtsanwalts B vom 13.02.2007 ausgesprochene Kündigung nicht fristlos, sondern zum 31.03.2007 aufgelöst worden sei.
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